FAQ für Mitglieder

SSV Bobingen Tennis

1. Tennisplätze

1.1. Wie erhalte ich einen Schlüssel für die Tennisanlage/Vereinsheim?

Jedes Mitglied kann gegen Kaution einen Schlüssel erhalten. Die Ausgabe erfolgt über den Abteilungsleiter gegen Unterschrift und Kaution. Bei Austritt aus der Abteilung sind die Schlüssel zurückzugeben.

1.2. Wer darf auf den Tennisplätzen spielen?

Alle aktiven Mitglieder jeden Alters (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) sind spielberechtigt. Nicht-Mitglieder (Gastspieler) dürfen mit einem Mitglied gemeinsam spielen. Bevor du mit einem Gastspieler spielst, musst du ihn in die Gästeliste im seitlichen schwarzen Brett eintragen. Der Gastspielbeitrag beträgt pro Spielstunde und Platz 5 € und wird vom Konto des Mitgliedes abgebucht. Passive Mitglieder sind wie Gäste nur dann spielberechtigt, wenn sie mit einem aktiven Mitglied spielen.

1.3. Wann und wie lange darf ich spielen?

Wenn ein Platz nicht belegt und in bespielbar ist – das heißt weder gesperrt noch wegen Regen zu weich ist – darf auf ihm gespielt werden. Optional kann mit dem Platzbuchungssystem (https://tennis.ssv-bobingen.de/plaetze/) eine Einzelstunde oder zwei Doppelstunden im Voraus reserviert werden:

  • Einzel:        55 Minuten + 5 Minuten Platzpflege
  • Doppel:      115 Minuten + 5 Minuten Platzpflege

Die Platzpflege beinhaltet die Beregnung vor Spielbeginn, sowie das Abziehen und Linienkehren nach Spielende.

Reservierungen haben Vorrang vor Belegungen ohne Reservierung.

Für Mannschaftstrainings und Hobbyrunden können dauerhafte Termine reserviert werden. Wendet euch gerne an die Abteilungsleitung.

1.4. Wann sollen die Plätze beregnet werden?

Vor dem Spielen sollten die Plätze immer bewässert werden, wenn der Sand trocken aussieht. Dies ist wichtig, da die Plätze ansonsten auf Dauer kaputt gehen.

1.5. Was ist beim Betreten der Plätze zu beachten?

Die Plätze dürfen nur in Sportkleidung und ausschließlich mit Tennisschuhen betreten werden. Kinder unter 8 Jahren dürfen die Plätze (Ausnahme Trainingswand) nur unter Aufsicht Erwachsener betreten. Die Anlage ist außerhalb der Spielzeit verschlossen zu halten. Nach Spielende schließen die letzten Spieler die Tennisanlage ab.

1.6. Wann finden Punktspiele statt?

Punktspiele finden zwischen Mai und Juli am Freitag, Samstag und Sonntag statt. Punktspiele haben Vorrang vor normalen Reservierungen.

1.7. Kann ich Trainerstunden buchen?

Trainerstunden kann jedes Tennismitglied selbst mit einem Trainer/in vereinbaren und auf der Anlage durchführen. Trainerstunden sind vor Trainingsbeginn in der Platzreservierung einzutragen. Trainer, die keine aktiven Mitglieder sind, sind Gastspieler (siehe 1.2.).

1.8. Wie finde ich Spielpartner?

Kontaktiere gerne die Mannschaftsführer oder die Abteilungsleitung, sie helfen euch gerne.

1.9. Gibt es eine Ballmaschine?

Ja. Die Ballwurfmaschine steht jedem Mitglied auf Platz 1 zur Verfügung. Der Benutzer ist für Schäden durch unsachgemäße Bedienung sowie für fehlende Bälle verantwortlich. Bei Schäden ist die Abteilungsleitung zu informieren.

2. Arbeitsstunden

2.1. Was sind Arbeitsstunden?

Alle aktiven Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen jährlich drei Arbeitsstunden leisten. Der Wert einer Arbeitsstunde beträgt 6 € und ist im Beitragseinzug (jeweils im Kalendermonat Mai) bereits beinhaltet. Wenn die Arbeitsstunden im Laufe des Jahres abgeleistet werden, so erfolgt zum Jahresende die Rückvergütung entsprechend den geleisteten Stunden zu je 6 €. Die Stunden können nur für die Tennisplatzanlage, das Tennisheim sowie Veranstaltungen der Tennisabteilung geleistet werden. Arbeitsstunden sind innerhalb der Familie übertragbar.

Ausschussmitglieder der Tennisabteilung sind von der Ableistung der Arbeitsstunden befreit, nicht jedoch deren Familienmitglieder.

Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, sind von der Ableistung der Arbeitsstunden befreit.

2.2. Wie kann ich meine Arbeitsstunden ableisten?

Die Abteilung veranstaltet regelmäßig Aktionstage, wenn Arbeit zu erledigen ist. Hier können Mitglieder mithelfen und so Stunden ableisten. Aktionstage finden insbesondere zum Aufbau der Tennisplätze am Saisonbeginn und zum Abbau am Saisonende statt. Die Mitglieder werden darüber zeitnah informiert.

Die Betreuung und Bewirtung von Jugendmannschaften bei Punktspielen werden nicht als Arbeitsstunden berücksichtigt.

Auch außerhalb der Aktionstage gibt es die Möglichkeit, Arbeitsstunden abzuleisten. Für weitere Informationen hierzu kontaktiere gerne Matthias Göllner oder die anderen Mitglieder der Abteilungsleitung. Auf der Anlage ist immer etwas zu tun.

3. Vereinsheim

3.1. Darf ich die Getränke aus dem Kühlschrank im Vereinsheim trinken?

Mitglieder dürfen aus den zwei Getränkekühlschränken in der Küche des Clubraums Getränke entnehmen. Eine Preisliste hängt im Vereinsheim aus. Der Preis ist entweder in die Getränkekasse einzulegen oder im Getränkebuch (Schwarzes Kalender-Buch) am jeweiligen Tag mit Nachnamen und Preis einzutragen (z.B. „Mustermann 1,30 €“). Im Buch eingetragene Preise werden mindestens einmal pro Jahr abgerechnet und vom Konto des Mitglieds abgebucht.

Bitte beachtet, dass bei Punkspielen für Getränke der Spieler und der Gäste abweichende Regeln gelten können.

3.2. Kann ich das Vereinsheim privat mieten?

Alle erwachsenen Mitglieder können das Tennis-Vereinsheim (Bewirtungsraum und Küche mit Einrichtung) für private Veranstaltungen (z.B. Geburtstagsfeiern) gegen eine Gebühr nutzen. Bei größerem Platzbedarf kann der Bewirtungsraum der Fußballabteilung zusätzlich gemietet werden. Für weitere Information und Reservierung bitte an die Eventmanagerin wenden.

4. Abteilungsleitung

Wer gehört zur Abteilungsleitung und was macht sie?

Die Abteilungsleitung (auch Abteilungsausschuss genannt) wird für zwei Jahre in der Jahreshauptversammlung der Tennisabteilung gewählt. Die Abteilungsleitung organisiert den alltäglichen Betrieb der Abteilung, sorgt also dafür, dass der Verein und alles drum herum „funktioniert“.

Folgende Posten sind vertreten

  • Abteilungsleiter: Vorsitzender in den Sitzungen der Abteilungsleitung, Vertretung und Repräsentation nach außen, Mitgliederverwaltung, Vertretung der Abteilung im Gesamtverein
  • Schriftführer: Protokollführung, Schriftwechsel, Dokumentation
  • Kassenwart: Kassenführung, Einnahmen und Ausgaben, Mitgliedsbeiträge, Kassenbericht
  • 1. Jugendwart: Leitung des Schüler- und Jugendbereiches
  • 2. Jugendwart: Unterstützung des 1. Jugendwartes
  • Sportwart: Mannschaftspielbetrieb, Turnierleitung, Vereinsmeisterschaften
  • Eventmanager Organisation der Bewirtung im Vereinsheim und Vermietung Heim
  • Beisitzer: Unterstützung der Abteilungsleitung, Sonderaufgaben, Internet

Kein Teil der Abteilungsleitung, aber dennoch direkt von den Mitgliedern bei der Jahreshauptversammlung gewählt sind die Kassenprüfer. Ihnen obliegt diePrüfung der Kasse und sie stellen in der Jahreshauptversammlung den Antrag auf Entlastung          der Abteilungsleitung.

5. Mitgliedschaft

5.1. Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags lässt sich dem Regelheft unter Nummer 3 (https://tennis.ssv-bobingen.de/regelheft-tennisabteilung/) oder übersichtlich auf der Website hier (https://tennis.ssv-bobingen.de/mitgliedschaft/) entnehmen.

Bitte berücksichtigt, dass die Arbeitsstunden dort bereits mitinbegriffen sind. Faire Mitgliedsbeiträge sind uns wichtig! Der SSV Bobingen ist einer der günstigsten oder – je nachdem wie man Arbeitsstunden bewertet – der günstigste Tennisverein in der Umgebung.

5.2. Haben Schüler/Studenten/Auszubildende Anspruch auf einen reduzierten Mitgliedsbeitrag?

Schüler/Studenten/Auszubildende, die bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben, können nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises zum Jahresende nachwirkend einen Teil ihres Beitrages zurückerhalten. Schüler/Studenten/Auszubildende zahlen den Beitrag eines 16 bis 18-Jährigen.

5.3. Was ist eine passive Mitgliedschaft?

Aktive Mitglieder haben die Möglichkeit, ihre Mitgliedschaft in eine Passive zu ändern.

Rechte der passiven Mitglieder:

– Teilnahme an allen gesellschaftlichen Veranstaltungen des Vereins.

– Möglichkeit, sich für alle Ämter innerhalb der Abteilungsleitung zur Verfügung zu stellen.

– Arbeitsstunden müssen nicht geleistet werden.

Passive Mitglieder unterliegen der Gastspielordnung:

Sie können nur mit einem aktiven Mitglied der Tennisabteilung zusammen und für einen Gastspielbeitrag von 5,- € und nach Gastspielordnung spielen.

Passive Mitglieder sollen ihre Mitgliedschaft in eine aktive Mitgliedschaft ändern, wenn sie wieder planen regelmäßig zu spielen.

6. Vereinskleidung

Wie erhalte ich Vereinskleidung/Mannschaftskleidung?

Jedes Mitglied kann über unseren „Vereinsshop“ eigenständig Vereinskleidung bestellen. Mehr Informationen gibt es auf unserer Website unter „Verein > Vereinskleidung (Shop)“ (https://tennis.ssv-bobingen.de/vereinskleidung-shop/).